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Geflügelpest im Landkreis Rottweil bei Wildvogel bestätigt

Im Landkreis Rottweil ist bei einem Wildvogel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Darüber informierte das Landratsamt am Montagabend. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Veterinär- und Verbraucherschutzamt am heutigen Montag erhalten. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Neufra an der Landkreisgrenze zu Tuttlingen gefunden wurde. Im Landkreis Rottweil sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt. Dennoch: Insgesamt schätzt das FLI das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest als sehr hoch ein.

Kraniche sind im Landkreis Rottweil nicht heimisch. Es sei davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat, so das Landratsamt. „Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet“, heißt es in der Mitteilung. In der Umgebung des Fundorts befinden sich laut der Behörde keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsfahr bestehen könnte. Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika.

An dem Vogel ist laut Landratsamt das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein. Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt im Landratsamt Rottweil hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht erhöht hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden jedoch dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.

Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollen insbesondere beachtet werden:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler bzw. über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeigt. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Rottweil sind Meldungen per E-Mail an veta@landkreis-rottweil.de möglich.

Situation in Deutschland und Baden-Württemberg

In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten. In Baden-Württemberg wurde am 23.10.2025 im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS -TierSeuchenInformationsSystem:https://tsis.fli.de/cadenza/  

Weitere Informationen

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles  

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/




Pressemitteilung (pm)

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